Kautions-Versicherung

Yachten sind üblicherweise durch eine Kaskoversicherung abgesichert, in der Regel jedoch mit einer Selbstbeteiligung, für die Du als Kunde vor Törnbeginn eine Kaution hinterlegen musst.

Sofern Du die Yacht dem Vercharterer schadenfrei wieder zurückgibst, erhältst Du selbstverständlich die Kaution zurück.

Sollte jedoch bei Rückgabe ein Schaden festgestellt werden, den Du bei Yachtübernahme nicht im Übernahmeprotokoll vermerkt hast, so haftest Du für die Reparatur bis zur Höhe der Kaution, die in diesem Fall vom Vercharterer einbehalten wird. Erst nach der Reparatur wird Dir - sofern vorhanden - der Restbetrag ausgezahlt.

Aus diesem Grund empfehle ich Dir, die Yacht bei der Übernahme zu Beginn des Törns gut zu prüfen und ggfs. bereits vorhandene Schäden im Übernahmeprotokoll zu vermerken!
Du kannst sicher sein: der Vercharterer wird die Yacht bei Rückgabe genau prüfen.

Aus diesem Grund schließen die meisten Charter-Skipper eine Kautionsversicherung ab - doch:

Wie schützt Dich eine Kautionsversicherung?

Auch, wenn Du eine Kautionsversicherung abgeschlossen hast, musst Du beim Vercharterer zunächst eine Kaution hinterlegen.
Diese wird im Schadenfall einbehalten und Du erhältst nach Abschluss der Reparaturen eine Endabrechnung über den Schaden und die einbehaltene Kaution.

Diese Abrechnung reichst Du nun Deiner Kautionsversicherung ein und erhältst die Versicherungssumme - abzüglich einer Selbstbeteiligung - ausgezahlt!
So hast Du Dein Risiko erheblich minimieren können.